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Geheimhaltung statistischer Ergebnisse und Anonymisierung statistischer Einzeldaten » Inhalte » 7.14 Abschlusstest » 7.14.2 AbschlusstestGeheimhaltung statistischer Ergebnisse und Anonymisierung statistischer Einzeldaten
Modul 7
7.14.2 Abschlusstest (17/26)
Inhalt
Testfrage 0 von 0
Welche Institutionen dürfen nach § 16 Abs. 6 BStatG Zugang zu faktisch anonymen Mikrodaten beantragen?
Wählen Sie die richtige Antwort aus!
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