Geheimhaltung statistischer Ergebnisse und Anonymisierung statistischer Einzeldaten

Modul 7











7.14.2 Abschlusstest (17/26)

Inhalt

Testfrage 0 von 0

Welche Institutionen dürfen nach § 16 Abs. 6 BStatG Zugang zu faktisch anonymen Mikrodaten beantragen?

Wählen Sie die richtige Antwort aus!





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