Die amtliche Statistik aus organisatorischer und rechtlicher Sicht

Modul 1











1.3 Datenproduzenten (Statistikämter, Kommunalstatistik, sonstige Datenproduzenten) (1/9)

Inhalt

Das Statistische Bundesamt


Die „Statistik für Bundeszwecke“ oder Bundesstatistik ist durch Bundesgesetze geregelt. Das heißt auch, dass jede einzelne Statistik für Bundeszwecke ein Bundesgesetz als Rechtsgrundlage hat.


Die Ausführung der Bundesgesetze ist nach Artikel 83 GG grundsätzlich Sache der Länder. Artikel 87 Absatz 3 GG legt jedoch fest, dass der Bund für Angelegenheiten, für die ihm die Gesetzgebungskompetenz zusteht, selbstständige Bundesoberbehörden errichten kann. Auf dieser Grundlage wurde das Statistische Bundesamt im Jahre 1950 als eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern errichtet.

Das Statistische Bundesamt hat vor allem die Aufgabe, Bundesstatistiken methodisch und technisch vorzubereiten und die Ergebnisse zu verbreiten.

Im Zusammenwirken mit den 14 Statistischen Ämtern der Bundesländer („Statistischer Verbund“) und mit weiteren externen Datenproduzenten sorgt es dafür, dass die Bundesstatistiken nach einheitlichen wissenschaftlichen Methoden durchgeführt werden.


Das Bundesministerium des Innern führt die Dienstaufsicht über das Statistische Bundesamt. In wichtigen organisatorischen, personellen und finanziellen Fragen kann das Statistische Bundesamt nur mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern entscheiden. In fachlichen Fragen untersteht das Statistische Bundesamt hingegen der Fachaufsicht der jeweiligen Bundesministerien: Für jede Einzelstatistik übt ein Bundesministerium die Fachaufsicht aus. Dabei geht es darum, sicherzustellen, dass die gesetzlich angeordneten Bundesstatistiken ordnungsgemäß und rechtzeitig durchgeführt werden.

Bei der eigentlichen fachstatistischen Arbeit, der methodischen und technischen Vorbereitung und Durchführung der Statistiken, ist das Statistische Bundesamt unabhängig und nicht weisungsgebunden.

Rolle des Statistischen Bundesamtes
Rolle des Statistischen Bundesamtes
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Visualisierung der folgenden Aussage: Das Bundesministerium des Innern führt die Dienstaufsicht über das Statistische Bundesamt. In wichtigen organisatorischen, personellen und finanziellen Fragen kann das Statistische Bundesamt nur mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern entscheiden. In fachlichen Fragen untersteht das Statistische Bundesamt hingegen der Fachaufsicht der jeweiligen Bundesministerien: Für jede Einzelstatistik übt ein Bundesministerium die Fachaufsicht aus.