Den Großteil des statistischen Datenangebots in Deutschland stellen staatliche Behörden bereit. Dieses Angebot nennen wir „amtliche Statistik“ im weiteren Sinn. Im engeren Sinn bezeichnet „amtliche Statistik“ nur das, was die statistischen Ämter machen. Man spricht auch von der „ausgelösten Statistik“ (Statistik der statistischen Ämter), um deutlich zu machen, dass die statistischen Ämter aus dem sonstigen Verwaltungsapparat herausgelöst sind.
Zu dieser „amtlichen Statistik“ im engeren Sinne tritt die nicht-ausgelöste amtliche Statistik – also Statistik innerhalb des allgemeinen Verwaltungsapparates. Solche amtlichen Statistiken können Geschäftsstatistiken sein, die eine Behörde über ihre Tätigkeit erstellt und dazu Daten nutzt, die im Zusammenhang mit dem Verwaltungshandeln anfallen. Solche Daten können die betreffenden Behörden selbst statistisch aufbereiten wie etwa im Falle der Statistik der Asylanträge des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Sie können diese Daten aber auch durch ein statistisches Amt aufbereiten lassen. So geschieht es etwa mit den Daten über öffentliche und private Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit, die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch das Statistische Bundesamt aufbereiten lässt. Geregelt ist die Aufbereitung solcher Geschäftsstatistiken durch das Statistische Bundesamt in § 8 BStatG als sogenannte „Aufbereitung von Daten aus dem Verwaltungsvollzug“.
Neben den Geschäftsstatistiken gibt es externe Behördenstatistiken, wie etwa die Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank. Hier erledigen staatliche Stellen die Arbeit, die sonst den Statistikämtern zufällt. Ein Beispiel: Die Statistik des Kraftfahrzeugbestandes, erstellt vom Kraftfahrtbundesamt.
Die amtliche Statistik in der Bundesrepublik Deutschland ist überwiegend Bundesstatistik. Wo liegt nun der Unterschied zwischen amtlicher Statistik und Bundesstatistik? Während der Begriff „amtliche Statistik“ von der produzierenden Institution ausgeht, zielt „Bundesstatistik“ auf den Adressaten der statistischen Daten: Für „den Bund“ ist die Bundesstatistik gedacht und das setzt voraus, dass sie durch Bundesgesetze geregelt und darin ausdrücklich als Bundesstatistik bezeichnet sein muss. Produziert wird die Bundesstatistik von mehreren Behörden in unterschiedlich starkem Ausmaß: Als Bundesbehörde ist das Statistische Bundesamt nahezu ausschließlich mit der Produktion von Bundesstatistiken befasst. Bei den statistischen Ämtern der Länder nimmt die Produktion von Bundesstatistiken einen Großteil der Kapazitäten in Anspruch; auch, weil die Länder die Ergebnisse der Bundesstatistiken in ihrem Bereich selbst nutzen und originäre Landesstatistiken dagegen relativ selten sind. Die Statistikämter der Kommunen treten fast nur bei Volkszählungen als Mitproduzenten der Bundesstatistik in Erscheinung. Die rote Farbe verdeutlicht, dass Bundesstatistiken in verschiedenen Institutionen erstellt werden können. Bundesstatistiken sind immer amtliche Statistiken – aber nicht alle amtlichen Statistiken sind Bundesstatistiken.
Neben der amtlichen Statistik verfügt Deutschland über ein reiches Angebot nichtamtlicher Statistiken. Sie entstehen außerhalb der staatlichen Verwaltung: Bei Verbänden, Forschungsinstituten, Hochschulen und in der kommerziellen Markt- und Meinungsforschung. Oft greifen diese Statistikproduzenten auf amtliche statistische Daten zurück, etwa um Stichprobenergebnisse auf eine Gesamtheit hochzurechnen.