Brotkrumen-Navigation
Die amtliche Statistik aus organisatorischer und rechtlicher Sicht » Inhalte » 1.1 Begriff der amtlichen StatistikDie amtliche Statistik aus organisatorischer und rechtlicher Sicht
Modul 1
1.1 Begriff der amtlichen Statistik (3/10)
Inhalt
Nutzer der amtlichen Statistik
sind die Ministerien in Bund und Ländern, die Parlamente und Verwaltungen, die Wirtschaft und ihre Verbände, Gewerkschaften, die Wissenschaft, Medien und nicht zuletzt die breite Öffentlichkeit.

Anzahl der Daten-Anfragen im Kundenmanagement-System (KMS) nach Nutzerkategorie
Bildbeschreibung anzeigenIm Balkendiagramm werden die folgenden Merkmale und Werte präsentiert: die Bildung hat 22,5 %, die Wirtschaft hat 24,1 %, Privatnutzer haben 21,0 %, Politik und Verwaltung haben 17,5 %, Medien haben 9,4 % und Sonstige 5,5 %
Gleichzeitig bilden die von den statistischen Ämtern erhobenen Daten das Ausgangsmaterial für viele weitere Analysen durch wissenschaftliche Einrichtungen. Die amtlichen Statistiken werden ergänzt durch nichtamtliche Daten von Verbänden und wissenschaftlichen Instituten. Deren Daten sind in erster Linie auf spezielle Nutzerbedürfnisse ausgerichtet.