Europäisches Statistisches System und Internationale Zusammenarbeit












6.1 Einleitung

In der EU gewinnen europäische Statistiken für die Politik zunehmend an Bedeutung, z. B. im Rahmen der EUROPA-2020-Strategie. Europa hat dadurch in den vergangenen Jahren maßgeblichen Einfluss auf die Arbeit der deutschen amtlichen Statistik gewonnen. Deutschland ist mit dem europäischen Statistikamt Eurostat und den anderen Mitgliedstaaten der EU im ESS eng verflochten.
  • Inzwischen sind 60 bis 70 % der Bundesstatistiken durch Rechtsgrundlagen der EU angeordnet.
  • Neue Statistiken gehen fast ausschließlich auf die Initiative der Europäischen Kommission zurück.
  • Die Arbeit der europäischen amtlichen Statistik wird maßgeblich bestimmt durch die von Rat und Parlament verabschiedeten Statistischen Mehrjahresprogramme (zurzeit 2013 bis 2017, verlängert bis 2020) sowie die statistischen Jahresprogramme der Europäischen Kommission.
Eine Zusammenarbeit der Statistiker auf europäischer und internationaler Ebene wird unverzichtbar, wenn es darum geht, komplexe Phänomene zu messen, die nicht an Staatsgrenzen Halt machen. Die statistische Abbildung von Themen wie z. B. Globalisierung, Klimawandel, alternde Bevölkerung und Energieeffizienz benötigt eine Datenbasis, die oft mehrere zusammenhängende und voneinander abhängige Phänomene widerspiegeln muss.
Um dies zu erreichen, müssen die Daten in methodisch vergleichbarer Weise gewonnen werden. Europäische Statistiken werden daher auf Grundlage einheitlicher Normen und nach harmonisierten Methoden entwickelt, erstellt und verbreitet. Die Nutzer müssen davon ausgehen können, dass Statistiken relevant, zeitnah und zuverlässig sind und im Einklang mit den Grundsätzen der amtlichen Statistik, nämlich
  • fachliche Unabhängigkeit
  • Unparteilichkeit
  • Objektivität
erstellt wurden. Alle diese Kriterien gelten für das gesamte ESS, einschließlich Eurostat. Seit 2005 gibt es sogar einen Verhaltenskodex, den sich die europäischen Statistiker auferlegt haben (Code of Practice). Er soll sicherstellen, dass die amtliche Statistik in allen Mitgliedstaaten nach anerkannten wissenschaftlichen Verfahren, frei von externer Einflussnahme und unter Einhaltung gemeinsamer Qualitätsstandards durchgeführt wird.