Europäisches Statistisches System und Internationale Zusammenarbeit












6.4 Statistische Programmplanung (1/4)

Die statistischen Jahres- und Mehrjahresprogramme
Die statistische Programmplanung ist in der EU-Statistikverordnung verankert und hat folgende Ziele:
  • Überblick über laufende und geplante Aktivitäten
  • Kommunikation und Koordinierung von Aufgaben
  • zielgerichtetes Handeln
  • Prüfung der Relevanz
  • Prüfung der Ressourcen
Mehrjahresprogramme ... mehr
Bei der statistischen Programmplanung wird ein Mehrjahresprogramm für jeweils fünf Jahre entwickelt und vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedet. Die Mehrjahresprogramme sind EU-Verordnungen, also Gesetze. Die Beratung eines Mehrjahresprogramms dauert über zwei Jahre. Nach der zweimaligen Beteiligung der Mitgliedstaaten im AESS leitet die Kommission das formelle Gesetzgebungsverfahren ein, das oft erst unmittelbar vor Beginn des ersten Geltungsjahres des Mehrjahresprogrammes beendet wird.
Mehrjahresprogramm 2013 – 2017 ... mehr
Hauptziel des aktuellen Mehrjahresprogramms 2013 – 2017 (verlängert bis 2020) ist, zur Implementierung wichtiger politischer Entscheidungen der Kommission (z. B. der EU-2020-Strategie und der Strategie zur „Wirtschaftspolitischen Steuerung“) beizutragen. Deshalb erhielt das Mehrjahresprogramm 2013 – 2017 eine neue Struktur:
Mehrjahresprogramm für 2013 - 2017
Die Abbildung zeigt den statistischen Output, eingeordnet in eine Prioritätenpyramide: In der Spitze steht "Indikatoren", darunter "Gesamtrechnungssysteme" und zuletzt "Primär- und Sekundärdaten".
An erster Stelle steht die Arbeit mit Indikatoren, um den Bedarf der EU-Politik zu erfüllen. Es folgen Gesamtrechnungssysteme sowie die Primär- und Sekundärdaten, die eine wichtige Basis europäischer Statistiken bilden. Das Programm gliedert diese Basisdaten in drei Themenbereiche:
  1. Unternehmen
  2. „Das Europa der Menschen“ (Sozial- und Haushaltsstatistiken)
  3. Landwirtschaft, Umwelt und Geodaten
Für diese „Statistikcluster“ sind umfassende Rahmenverordnungen vorgesehen.
Jahresprogramme ... mehr
Die Anforderungen der Mehrjahresprogramme werden durch Jahresarbeitsprogramme konkretisiert und umgesetzt. Diese sind im Gegensatz zu den Mehrjahresprogrammen Kommissionsdokumente mit Blick auf den Bedarf der EU. Sie werden im Gegensatz zu Verordnungen nicht im Amtsblatt der EU, sondern im Internet veröffentlicht. Die Jahresprogramme werden mit den statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten in den europäischen Arbeitsgremien beraten, die Detailabstimmung geschieht im schriftlichen Verfahren. Im Anschluss wird der Text des Jahresprogramms Eurostat-intern und in einer sogenannten Interservice-Konsultation mit den anderen Kommissionsdienststellen abgestimmt.

Für jedes Arbeitsthema enthält das Jahresprogramm:
  • eine kurze inhaltliche Beschreibung
  • eine Übersicht über die geplanten Arbeiten und deren Priorität
  • eine Übersicht über die geltenden und geplanten Rechtsgrundlagen

Strategische Priorisierung


Teil der Vorbereitung der jährlichen Programmplanung der Kommission ist eine strategische Priorisierung der statistischen Arbeiten. Dabei wird geprüft, welche Arbeiten im Folgejahr entfallen können oder vereinfacht werden müssen. Während die grundsätzlichen Prioritäten der Jahresprogramme von den Amtsleitungen im AESS beraten werden, wird die Priorisierung im Detail auf der Basis von Vorschlägen Eurostats in der „High Level Group Prioritätensetzung“ entschieden. In diesem „EU-Netzwerk“ sind die Leiter der Internationalen Koordinierung der Statistikämter der Mitgliedstaaten vertreten.