Europäisches Statistisches System und Internationale Zusammenarbeit

Modul 6











6.3 Gesetzliche Grundlagen der europäischen Statistik (5/5)

Inhalt

Gut gemacht!
Gut gemacht!
Ihr Lernstand: Sie haben 30 % des Lernmoduls bearbeitet.
Ihr Lernstand: Sie haben 30 % des Lernmoduls bearbeitet.

Schön, auch die zweite Übung haben Sie abgeschlossen.

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Als nächstes beschäftigen wir uns nun mit der Programmplanung für die europäische Statistik.