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Europäisches Statistisches System und Internationale Zusammenarbeit » Inhalte » 6.3 Gesetzliche Grundlagen der europäischen StatistikEuropäisches Statistisches System und Internationale Zusammenarbeit
6.3 Gesetzliche Grundlagen der europäischen Statistik (2/5)
Inhalt
Die EU-Statistikverordnung
Die explosionsartige Zunahme von Aufgaben für die europäische Statistik in den 90er-Jahren hatte zu dem Wunsch nach einer rechtlichen Fixierung der bis dahin durch informelle Absprachen zwischen den Amtsleitern der Mitgliedstaaten und Eurostat geprägten (und durch die Mehrjahresprogramme gesteuerten) Zusammenarbeit der Partner geführt. 1997 kam es deshalb zum Erlass einer EU-Statistikverordnung, die man auch als das „Europäische Statistikgesetz“ bezeichnen kann. Dieses stellt auf europäischer Ebene das Pendant zum deutschen Bundesstatistikgesetz dar.
Die Verordnung wurde zuletzt im Jahr 2015 umfangreich reformiert (durch Verordnung 2015/759 vom 29. April 2015). Sie bildet den rechtlichen Rahmen für die Koordinierung der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken und legt die Prinzipien der Zusammenarbeit innerhalb des ESS fest.

Die EU-Statistikverordnung enthält neben der Definition des Europäischen Statistischen Systems und der Europäischen Statistiken eine Reihe wichtiger Bestimmungen:
- Professionelle Unabhängigkeit der Leiter der nationalen statistischen Ämter ... mehr
- Jahres- und Mehrjahresprogramme ... mehr
- Governance ... mehr
- Kooperationsnetze und Europäischer Ansatz für die Statistik ... mehr
- Qualität ... mehr
- Zugang zu Verwaltungsdaten ... mehr
- Statistische Geheimhaltung ... mehr
- Verbreitung ... mehr
Zur Umsetzung der einzelnen Regelungen der neuen EU-Statistikverordnung – insbesondere der künftigen erweiterten Koordinierungsfunktion – hat Eurostat eine Task Force eingerichtet, in deren Diskussionen sich das Statistische Bundesamt einbringt.
Neben der EU-Statistikverordnung als „Rahmenverordnung“ gibt es im Sekundärrecht der EU eine Vielzahl von Statistikrechtsakten auf europäischer Ebene, die die Produktion einzelner Statistiken (wie beispielsweise Preisstatistik oder Konjunkturstatistiken) regeln. In der amtlichen Statistik sind dies meistens Verordnungen, seltener Richtlinien.
Materialien zum Download und Weblinks