Europäisches Statistisches System und Internationale Zusammenarbeit












6.9.2 Abschlusstest (1/16)

Wie hoch ist der Anteil der Bundesstatistiken, die durch Rechtsgrundlagen der EU angeordnet sind?


10 – 20 %

20 – 30 %

50 – 60 %

60 – 70 %

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